Das ist heute überall gleich.
Wenn es um etwas von allgemeiner Interesse (Antiquitäten, Ausgrabungen, archäologische Funde) geht, gehört das Gefundene dem Staat.
Zitat:
...denoch gehört nach deutschem Recht das gefundene Gut dem Staat, es sei denn, es wird im Meer ausserhalb der deutschen Hoheitsgewässer gefunden--wie es rechtlich in anderen europäischen Ländern aussieht kann ich aber nicht sagen.
das stimmt nur bedingt.
Wird wie im obigen Fall zum Beispiel ein fremdes Schiff oder sonstwas in fremdem gEwässer gefunden, gehört der Fund dem ursprünglichen Besitzerstaat.
(würde man in Ufernähe von Italien Ägyptische Grabbeigaben finden, müsste man diese auch an Ägypten zurück geben.)
Ich finde dieses Gesetz gut. Sonst würden sehr viele Kulturgüter in privaten Sammlungen verschwinden.