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der Fall Jörg Kachelmann

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27. Jul 2011, 22:50

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Vergewaltigungsopfer, ob nun echte Opfer oder keine, sollten aber nicht lügen wie gedruckt.

Und das hat diese Frau getan.

Erwiesenermaßen gelogen.

Und es gibt den guten alten Spruch:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht,
und wenn er auch die Wahrheit spricht.


Und diese Frau hat am laufenden Band gelogen, und ihre Geschichte auch noch der Regenbogenpresse verkauft.

Dieser Frau würde ich noch nicht mal die Uhrzeit glauben.

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Gnädigster und durchlauchtigster aller Lords der Highlands and Islands, Bezwinger des Loch-Ness-Monsters, Freund der Stewarts, Herrscher über Caithness, Orkney and Shetland, Fürst der Fair Isle und der nördlichen Nordsee, Lord of Inverness, gefürsteter Herzog von Drumnadrochit, Blairgowrie and Dunkeld

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30. Jul 2011, 20:48

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Dundee hat geschrieben:
Vergewaltigungsopfer, ob nun echte Opfer oder keine, sollten aber nicht lügen wie gedruckt.

Und das hat diese Frau getan.

Erwiesenermaßen gelogen.

Und es gibt den guten alten Spruch:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht,
und wenn er auch die Wahrheit spricht.


Und diese Frau hat am laufenden Band gelogen, und ihre Geschichte auch noch der Regenbogenpresse verkauft.

Dieser Frau würde ich noch nicht mal die Uhrzeit glauben.



Kachelmann hat 100 x mehr gelogen als sie, der hat sein ganzes Leben auf Lügen aufgebaut.

Alle Lügen der Nebenklägerin dagegen waren reine Notlügen zu ihren Maßnahmen, das Lügengebäude des Herrn, der ihr Leben verplempert hat, zum Zusammensturz zu bringen.

Zu dem eigentlichen Tathergang ist ihr keine Lüge nachgewiesen worden. Deshalb war ihre Glaubwürdigkeit nach den Maßstäben der Rechtsprechung zu Beweiswürdigungsfragen keineswegs völlig zerstört und Kachelmann hat großes Glück gehabt, freigesprochen worden zu sein.

Bis jetzt jedenfalls, es ist noch nicht vorbei. Der Vorsitzende des BGH - Senats, der für die Revision zuständig ist (Armin Nack), war als Rechtswissenschaftler maßgeblich mitverantwortlich für die Entwicklung der Beweiswürdigungsmaßstäbe, die ich gerade beschrieben habe.

Das könnte noch eine böse Überraschung für Kachelmann geben.


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31. Jul 2011, 10:28

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Es wurden keine Gutachterlichen Beweise erbracht, dass die Frau die Wahrheit gesagt hat.
Kann sein, dass der Sex zwischen beiden immer etwas derb ablief.
Aber diesmal wollte sie sich rächen,weil sie nun wusste, dass er noch andere Beziehungen hatte.
Ich glaube ihr nicht...er ist allerdings auch ein Windhund...

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Ich ging im Walde so für mich hin, um ihn zu suchen
... und fand dann ihn
Wat für ein herrliches Exemplar...*JUHU*



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31. Jul 2011, 10:34

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Erstaunlich nur, dass Kachelmann freigesprochen werden kann, weil offensichtlich für die Behauptung einer Vergewaltigung keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden konnten und noch immer die Frage im Raum liegt: War er schuldig?

Offensichtlich nicht. Sonst wäre er verurteilt worden.

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31. Jul 2011, 19:53

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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PastorPeitl hat geschrieben:
Erstaunlich nur, dass Kachelmann freigesprochen werden kann, weil offensichtlich für die Behauptung einer Vergewaltigung keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden konnten und noch immer die Frage im Raum liegt: War er schuldig?

Offensichtlich nicht. Sonst wäre er verurteilt worden.



Die Tat war nicht beweisbar, dass die Nebenklägerin eine falsche Verdächtigung begangen hat, allerdings auch nicht. Das hat der vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilbegründung (die umfassende schriftliche steht noch aus) in außergewöhnlicher Deutlichkeit gesagt.

Den Begriff "Freispruch 2. Klasse" können wir uns dabei schenken, den gibt es im Strafrecht nicht, nur im Volksmund.

Aber ein Freispruch aus Mangel an Beweisen bedeutet zumindest, dass niemand das Recht hat, dem Anzeigenerstatter öffentlich eine falsche Verdächtigung zu unterstellen (oder Zeugen eine Falschaussage).

Genau das passiert aber derzeit zu Lasten der Nebenklägerin im Fall Kachelmann. Das ist das eigentliche Hauptproblem, der Kachelfan - Mob schreckt noch mehr echte Vergewaltigungsopfer von Anzeigen ab, als bislang ohnehin schon die giftigen Verfahren gescheut haben.


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1. Aug 2011, 00:19

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Nun ist ja Revision beantragt worden....mal gucken, was daraus wird. Ich persönlich, ich bin keine Juristin, kann mir kaum vorstellen, dass es zu neuen Erkenntnissen kommen wird.... :weißnix

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der Kluge wartet,
und der Weise geht in den Garten.


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1. Aug 2011, 19:43

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Barb hat geschrieben:
Nun ist ja Revision beantragt worden....mal gucken, was daraus wird. Ich persönlich, ich bin keine Juristin, kann mir kaum vorstellen, dass es zu neuen Erkenntnissen kommen wird.... :weißnix


In einer Revision werden im Gegensatz zu einer Berufung die Beweise nicht noch einmal gewürdigt, nur die Entscheidung des Gerichts der Vorinstanz auf Rechtsfehler geprüft.

Dazu gehören formelle Rechtsfehler wie z. B. eine vergessene Zeugenbelehrung oder ein zu Unrecht abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Richter, aber auch Widersprüche in der Beweiswürdigung, sog. "Verstöße gegen die Denkgesetze", logische Brüche also.

In der kurzen mündlichen Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters in Mannheim deutet sich so ein Widerspruch ein wenig an, weil er der Nebenklägerin (= Zeugin, im Strafprozess ist eine Opferaussage ein voller Zeugenbeweis) in verschiedenen Punkten Glaubwürdigkeit bescheinigt hat, dann aber die Version des Angeklagten als trotzdem möglich bezeichnet hat.

Das muss die Beisitzerin, die das vollständige schriftliche Urteil (werden bestimmt 100 Seiten) abfassen muss, näher erklären und den sich andeutenden Widerspruch ausräumen, sonst könnte das Verfahren tatsächlich zurückverwiesen werden.

Das halte ich aber für unwahrscheinlich, vermutlich wird die Beisitzerin die Unklarheiten ausräumen. Die StA und die Nebenklage mussten übrigens fristwahrend Revision einlegen, um sich die umfassenden Urteilsgründe ansehen zu können, dafür hatten sie nur 1 Woche Zeit, während das Gericht fast 3 Monate für die schriftlichen Gründe Zeit hat.

Deswegen ist es ganz normal, dass die StA und die NK bei Freisprüchen erstmal Revision einlegen und die dann bei absolut stichhaltigen Urteilsgründen wieder zurückziehen. Wenn die Urteilsgründe überzeugen, natürlich nur. Wenn nicht, haben StA und NK nach Erhalt der Gründe noch einen Monat Zeit, die Revisionsanträge zu begründen.


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7. Okt 2011, 13:12

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Im Fall Kachelmann haben Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin ihren Antrag auf Revision zurückgezogen. Somit ist der Freispruch nun endlich rechtskräftig.

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7. Okt 2011, 20:59

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Gut so. :thumbsup

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7. Okt 2011, 22:11

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Ein fader Nachgeschmack bleibt.


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7. Okt 2011, 23:38

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Demokrat hat geschrieben:
Ein fader Nachgeschmack bleibt.


Kachelmann sollte sich hüten, diesen Nachgeschmack zu verstärken, indem er sich jetzt auf einen Rachefeldzug gegen die Nebenklägerin begibt.

Das wäre nämlich für einen freigesprochenen Täter typischer als für einen unschuldig Angeklagten.


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8. Okt 2011, 22:39

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Demokrat hat geschrieben:
Ein fader Nachgeschmack bleibt.


Finde ich auch. So richtig geklaert wurde eigentlich nichts, es gab nur nicht genuegend Beweise gegen ihn.

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8. Okt 2011, 23:27

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Das Verhalten der Mannheimer Justiz und die lange Untersuchungshaft waren jedenfals unsäglich. :???:
In jedem Fall vollkommen unangemessen!
Und die Schwarzer muss sich jetzt schwarzärgern... :badgrin


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9. Okt 2011, 00:21

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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der geschieht's recht :mrgreen:


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10. Okt 2011, 18:02

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Zitat:
Das wäre nämlich für einen freigesprochenen Täter typischer als für einen unschuldig Angeklagten.


Nicht unbedingt. Wenn ich tatsächlich unschuldig bin und auf der Anklagebank sitze und dadurch meinen Job verloren habe, werde ich alles daran setzen um durch eine Zivilklage eine angemessene Entschädigung durchzusetzen. Es wäre einmal interessant zu erfahren, was der ganze Prozess Kachelmännchen gekostet hat.


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14. Feb 2012, 20:19

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 Re: der Fall Jörg Kachelmann
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Und noch ein Prozess, der für Kachelmann gut ausgegangen ist:

Zitat:
Jörg Kachelmann hat einen juristischen Erfolg errungen: Das Oberlandesgericht Köln gab seiner Klage gegen drei Medien statt. Diese hatten während des Prozesses gegen den Moderator detailliert über dessen Sexleben berichtet.


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14. Feb 2012, 20:34

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 Re: der Fall Jörg Kachelmann
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Trotzdem ist sein Ruf ruiniert. Soviel Entschädigung können die ihm gar nicht zahlen, wie der Rufmord ihn kostet (obwohl Sex bzw. die entsprechenden Praktiken heute kein Aufreger mehr sind)

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http://www.netzwerkvolksentscheid.de/


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15. Feb 2012, 00:32

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 Re: Kachelmann unter Verdacht
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Demokrat hat geschrieben:
Zitat:
Das wäre nämlich für einen freigesprochenen Täter typischer als für einen unschuldig Angeklagten.


Nicht unbedingt. Wenn ich tatsächlich unschuldig bin und auf der Anklagebank sitze und dadurch meinen Job verloren habe, werde ich alles daran setzen um durch eine Zivilklage eine angemessene Entschädigung durchzusetzen.



Das würde ich als unschuldig Angeklagter wahrscheinlich auch tun. Das steht aber auch nicht im Widerspruch zu meiner Aussage:

Zitat:
Kachelmann sollte sich hüten, diesen Nachgeschmack zu verstärken, indem er sich jetzt auf einen Rachefeldzug gegen die Nebenklägerin begibt.

Das wäre nämlich für einen freigesprochenen Täter typischer als für einen unschuldig Angeklagten.


Mit "Rachefeldzug" meinte ich natürlich keine gerichtliche "Gegenoffensive", sondern das, was K. derzeit mit der Anzeigeerstatterin veranstaltet: Öffentliche Diffamierung als Falschverdächtigerin und Klagen gegen die ebenso öffentlichen Antworten auf seine Angriffe bei gleichzeitiger Meidung eines Zivilverfahrens (oder strafrechtlichen Klageerzwingungsverfahrens wg. falscher Verdächtigung). Das ist Rache ohne die eigene Rechtsposition noch einmal einem ganz anderen Gericht zur Prüfung vorzulegen. Das könnte sich ja in einer Klageabweisung noch unfreundlicher ihm gegenüber äußern als das LG Mannheim, womit sein der Allgemeinheit vermitteltes Bild der verfolgten Unschuld endgültig futsch wäre.


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13. Apr 2012, 19:20

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 Re: der Fall Jörg Kachelmann
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Nun kommt der Fall auf die Bühne:

Zitat:
Vielleicht war es nur eine Frage der Zeit: Ein Jahr nach dem Freispruch für Jörg Kachelmann kommt der spektakuläre Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator in einem kleinen Theater in Mannheim auf die Bühne. Der Betroffene selbst gibt sich fatalistisch.


Und:

Zitat:
Kachelmann reagierte bereits auf die Ankündigung der Aufführung: "Ich habe eine lügende Schwetzinger Falschbeschuldigerin ausgehalten, lügende Schwetzinger Polizisten, eine lügende Mannheimer Staatsanwaltschaft und 132 Tage unschuldig im Herzogenried. Da kommt's mir nun auf Leute, die mit meinem Namen auf meinem Buckel ein paar Leute mehr in ihre provinzielle Kleinkunstwelt locken wollen, auch nicht mehr an", so der 53-Jährige in einer Erklärung, die sein Anwalt der Nachrichtenagentur dpa weiterleitete.


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26. Apr 2012, 00:34

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 Re: der Fall Jörg Kachelmann
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Hallo, ich habe irgendwo, vor ca. 2Wochen, gelesen, dass der Fall verfilmt
werden soll.was haltet ihr davon ?. Ich möchte wetten, das wird noch ein Erfolg!

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Dein Gesicht hast du geschenkt bekommen, lächeln musst du selber


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